Die Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht von Unternehmen.

  • Versicherungsobligatorium. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung freiwillig. In bestimmten Fällen besteht ein Versicherungsobligatorium. Das Gilt unter anderem für Garagenbetriebe und Carosseriewerkstätten. Hier schreibt das SVG den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung vor für Fahrzeuge, die von Kunden in der Garage gegeben werden.
  • Versicherungsrechtliche Fragen. VVG und AVB
  • Haftpflichtrecht. Hier gelten die Bestimmungen des Haftpflichtrechts

 Versicherte Personen

  • das Unternehmen selbst (sofern es sich um eine juristische Person handelt)
  • die Inhaber des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Inhaber und als Mitarbeitende im Betrieb
  • das von den Unternehmen eingesetzte Management in seiner Eigenschaft als Mitarbeitende im Betrieb
  • die Angestellten des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Mitarbeitende

Der örtliche Geltungsbereich

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt in der Regel für ganz Europa oder gar für die ganze Welt mit Ausnahme der USA und von Kanada. Für diese beiden Länder muss das Unternehmen eine Zusatzversicherung abschliessen.

Welche Haftungen sind versichert?

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens bei Dritten.

Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzforderungen von Dritten im Zusammenhang mit den Anlagen, den betrieblichen Aktivitäten oder den Produkten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken im Zusammenhang mit:

  • das Anlagerisiko umfasst die Haftpflicht des Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit GebäudenRäumlichkeitenBetriebsanlagen und Grundstücken. Diese müssen mindestens zum Teil für die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens genutzt werden.
  • Beim Betriebsrisiko geht es um Fehler der Mitarbeitenden oder mangelhafte Arbeitsausführung. Werden Dritte dadurch geschädigt, können sie vom Unternehmen Schadenersatz verlangen.
  • Zum Produktrisiko gehören die Haftungen, die aus der Herstellung oder dem Vertrieb fehlerhafter Produkte entstehen können.

Versicherte Schäden

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden als Folge von Personen-/Sachschäden, für die der Versicherte  die Verantwortung zu tragen hat.

  • Zu den Personenschäden gehören die finanziellen Folgen, die aus der Verletzung oder Tötung von Personen entstehen.
  • Sachschäden sind die Werteinbussen aus der Beschädigung und Zerstörung von Sachen.

Die Garantiesumme

Der versicherte kann die Garantiesumme je nach seinen Bedürfnissen wählen. In der Regel beträgt die Garantiesumme CHF 5 Millionen.

Die Versicherungsleistung

Vermögensbedarf für berechtigte Haftpflichtansprüche:

  • Deckung und Haftung des Versicherten
Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen:
  • Deckung, aber keine Haftung des Versicherten

Der Selbstbehalt

Der minimale Selbstbehalt beträgt in der Regel CHF 200.

Die Prämie 

Die Prämie kann als Fixprämie vereinbart sein. Die Höhe der Prämie hängt von:

  • Betriebsart
  • Betriebsgrösse
  • Garantiesumme
  • Selbstbehalt

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Transportversicherung

Die versicherte Person

Versichert ist diejenige Person, die das Risiko für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der versicherten Ware zu tragen hat. Das ist nicht immer der Versicherungsnehmer. Es kann sein, dass der Lieferant zwar die Transportversicherung abschliesst, dass der dies aber zugunsten des Abnehmers tut, der der Versicherte ist.

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, wer trägt die Kosten des Transports und wer das Risiko?

Nach OR muss der Käufer den Kaufgegenstand beim Verkäufer abholen. Sofern nichts anderes abgemacht ist, trägt der Käufer auch die Transportkosten.

Bei internationalen Transporten geht es nicht mehr allein um das schweizerische Recht.

Im täglichen internationalen Handel werden besonders ausführliche Vereinbarungen in den Verträgen, unter anderem über Liefermodalitäten, die Kostentragung und die Verteilung der Risiken festgelegt.

Damit keine Missverständnisse gibt, wird das oft mit Hilfe der Incoterms geregelt. Die Incoterms regeln die Aufgaben-, Kosten- und Risikoteilung im internationalen Handel.

Welche Gegenstände sind versichert?

Versichert können alle transportierbaren Gegenstände, z.B. Maschinen, Apparate, Ersatzteile, Fahrzeuge, Textilien, Nahrungsmittel, Rohstoffe usw.

Wo sind die Gegenstände geschützt?

Geschützt sind die versicherten Gegenstände auf dem Transport, wie er in der Versicherungspolice vorgesehen ist. Die Deckung gilt ebenfalls bei vorübergehenden Aufenthalten zwischen dem Ausgangs- und dem Bestimmungsort (z.B. in Zollfreilagern, Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen usw.).

Die versicherten Gefahren/Schäden

Es gibt verschiedene Varianten der Transportversicherung. Standardmässig angeboten werden heute die eingeschränkte Versicherung und die Versicherung für alle Risiken.

Bei der eingeschränkten Versicherung ist der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Transportguts als Folge eines qualifizierten Unfalls versichert. Als qualifizierte Unfälle gelten unter anderem:

  • Unfälle des Transportmittels, wir Zusammenstoss, Schiffbruch und Strandung usw.
  • Sturz der Güter während des Ver-, Um- oder Abladens
  • Diebstahl und Abhandenkommen der ganzen Ladung oder einzelne Frachtstücke
  • Feuer, Explosion, Blitzschlag und Elementarereignisse

Bei der All-Risk Versicherung sind der Verlust und die Beschädigung versichert, sofern das Ereignis nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Die Havarie-Grosse beruht sich auf der Gefahrengemeinschaft und bestimmt, dass der Schiffseigentümer und die Eigentümer der transportierten Güter gemeinsam für die Kosten aufkommen. Die Kosten werden nach dem Wert anteilsmässig verteilt.

Die Schadenminderungs- und Schadenverhütungskosten sind ebenfalls eingeschlossen.

Die Versicherungssumme

Die Transportversicherung ist eine Vollwertversicherung. In der Regel wird auf den Rechnungsbetrag abgestellt, wobei je nach Situation bestimmte Posten zusätzlich zu berücksichtigen sind (z.B. Gewinn des Abnehmers, Zoll und Mehrwertsteuer)

Die Versicherungsleistung

Der Versicherer ersetzt die Kosten des Schadens, der dem Versicherten aus dem Verlust, der Beschädigung oder Zerstörung des versicherten Transportguts entstanden sind.

Im Fall einer Havarie-Grosse übernimmt der Versicherer den Beitrag des Frachteigentümers. Zudem ersetzt er bis maximal zum vereinbarten Betrag allfällige Schadenminderungs- oder Schadenverhütungskosten.

Der Selbstbehalt

Es kommen verschiedene Formen von fixen und prozentualen Selbstbehalten vor.

Die Prämie

Die Prämie ist in der Regel eine Fixprämie. Ihre Höhe ist vor allem abhängig

  • von der Höhe der Versicherungssumme
  • vom Umfang des Versicherungsschutzes
  • von der Art der transportierten Güter
  • von der Transportroute
  • von den gewählten Transportmitteln

Vertragsarten der Transportversicherung

  • Einzelpolice. Mit der Einzelpolice wir ein ganz bestimmter Transport versichert. Wenn der Auftrag ausgeführt ist, endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
  • Generalpolice. Die Generalpolice gilt für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art. Jede Warensendung muss beim Versicherer einzeln angemeldet werden.
  • Die Umsatzpolice. Die Umsatzpolice gilt für die immer wieder gleichartigen Güter auf den gleichen Transportwegen und mit den gleichen Transportmitteln transportieren. Mit ihr kann der gesamte Warenwert von Gütertransporten während einer bestimmten Zeitdauer versichert werden.
  • Die Pauschalpolice. Sie wird bei Camion-, Eisenbahntransporten sowie bei Kurier- und Postsendungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein angewendet. Für die Berechnung der Prämie sind die Art der Güter und die Anzahl der Transporte massgebend.

Verkehrshaftungsversicherungen der Spediteure und der Frachtführer

Das Unternehmen führt vor allem internationale Transporte oft nicht selber durch. Es beauftragt einen Spediteur.

Spediteure organisieren den Transport und Frachtführer führen ihn durch. Dabei übernehmen beide eine Verantwortung für die fremden Güter. Sie haften vertraglich für die sorgfältige Ausführung des Auftrags. Diese Haftung bezeichnet man als Verkehrshaftung.

Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung des Spediteurs oder des Frachtführers. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die der Berechtigte (Verkäufer oder Käufer) im Zusammenhang mit dem transportierten Gut an den Spediteur/Frachtführer stellt.

Die Verkehrshaftungsversicherung des Spediteurs

Versicherte Haftungen

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt den Vermögensbedarf des Spediteurs für Schadenersatzansprüche des Transportguteigentümers wegen unsorgfältiger fehlerhafter Organisation des Transports.

Versicherte Schäden

Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögenschäden (z.B. Verspätung wegen Fehlleitung), die auf die fehlerhafte Organisation zurückzuführen sind.

Versicherungsleistung

Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf für berechtigte und gedeckte Schadenersatzansprüche, die an den Spediteur gestellt werden, bis maximal zur Höhe der vereinbarten Garantiesumme.

Unberechtigte aber gedeckte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Die Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers

Versicherte Haftungen

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt Schadenersatzansprüche des Berechtigten wegen Schäden am Transportgut, für die der Frachtführer wegen Unsorgfalt haftbar gemacht werden kann.

Versicherte Schäden

Versichert sind Sachschäden am Transportgut und Vermögensschäden, die der Frachtführer zu verantworten hat.

Versicherungsleistung

Der Versicherer ersetzt den Vermögensbedarf des Frachtführers, fall an ihn berechtigte gedeckte Schadenersatzansprüche gestellt werden, bis maximal zur Höhe der vereinbarten Garantiesumme.

Unberechtigte aber gedeckte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Spezielle Arten der Transportversicherung im Überblick

  • Die Valorenversicherung. Die Valorenversicherung ist die Transportversicherung für Valoren. Das sind Wertpapiere, Edelmetalle, Banknoten, Münzgeld usw.
  • Die Werkverkehrsversicherung. Die Werkverkehrsversicherung versichert Unternehmen für Transporte eigener Ware mit eigenen Transportfahrzeugen in der Schweiz.
  • Die Manipulationsversicherung
  • Die Kaskoversicherung der Transportmittel. Zur Sparte Transport gehören vor allem die Kaskoversicherung des Eisenbahnrollmaterials und die Container von Privatbahnen und Firmen.

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