Gegenstand der Sachenversicherung sind Sachen
Man teilt Sachen ein in
- bewegliche Sachen, (z.B. Möbel, Kleider usw.)
- unbewegliche Sachen (z.B. Grundstücke, Gebäude)
Vertragsarten
- Bei der Einzelversicherung wird eine einzelne Sache versichert (z.B. ein Bild oder ein Gebäude)
- Bei der Pauschalversicherung werden ganze Sachgesamtheiten versichert (z.B. der gesamte Hausrat oder alle Sachen eines Betriebs)

Ausschlüsse für die Sachversicherung
Allgemeine Ausschlüsse gelten für alle vier Grundgefahren.
- aus kriegerischen Ereignissen
- aus inneren Unruhen, Revolution, Rebellion, Krawallen oder Tumulten
- aus Erdbeben (hier gibt es eine begrenzte Deckung durch den Erdbebenpool)
- aus Vulkaneruptionen
- aus Veränderung der Atomkernstruktur

Die vier versicherbaren Grundgefahren