Die Rechtsschutzversicherung wahrt in versicherten Rechtsfällen die Interessen der Versicherten und übernimmt Anwaltshonorare, Kosten von Gutachten, Gerichtsgebühren, Prozessentschädigungen an die Gegenpartei sowie vorschussweise Strafkautionen.
Ab und zu können die beteiligten Personen in einem klärenden Gespräch einen Kompromiss finden. So kann man den Konflikt mit verhältnismässig wenig Zeit- und Geldaufwand bereinigen. In solchen Fällen kann ein professionellen Streitschlichter (Ombudsstelle) beigezogen werden.
Im Versicherungswesen übernimmt der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva diese Aufgabe.
Und wenn doch keine Einigung gelingt, dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, in dem die Richter ein verbindliches Urteil fällen.
Die Privatrechtsschutzversicherung kann als Einzelperson oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Ausserdem ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzubeziehen. Diese müssen aber in der Police namentlich erwähnt sein. Beim Privatrechtsschutz sind in der Regel die Rechtsgebiete rundum das
versichert. Der Geltungsbereich der Versicherung beschränkt sich je nach Versicherung auf die Schweiz, Europa oder ist weltweit gültig. In der Regel beträgt der Leistungsumfang 250‘000 Franken pro Schadenfall.
Die Rechtsberatung ist ja nach Versicherer beschränkt auf eine Beratung pro Versicherungsjahr oder auf einen bestimmten Maximalbetrag pro Beratung ( Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht).
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst nach einer Wartefrist von drei Monaten.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann als Einzelperson oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Ausserdem ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzubeziehen. Diese müssen aber in der Police namentlich erwähnt sein. Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie in der Regel gegen das Fahrzeugrecht, Vertragsrecht und Streitigkeiten beim Strafrecht versichert. Im Streitfall werden die Kosten für einen Anwalt oder die Kosten für eine Expertise sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten von der Versicherung übernommen.
Der Leistungsumfang beträgt in der Regel 250'000 Franken. Der Geltungsbereich kann sich auf die Schweiz, auf Europa oder auf die ganze Welt beschränken.
Die Verkehrsrechtschutzversicherung schützt Ihre Rechte als: