Rechtsschutz-Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung wahrt in versicherten Rechtsfällen die Interessen der Versicherten und übernimmt Anwaltshonorare, Kosten von Gutachten, Gerichtsgebühren, Prozessentschädigungen an die Gegenpartei sowie vorschussweise Strafkautionen.

Ab und zu können die beteiligten Personen in einem klärenden Gespräch einen Kompromiss finden. So kann man den Konflikt mit verhältnismässig wenig Zeit- und Geldaufwand bereinigen. In solchen Fällen kann ein professionellen Streitschlichter (Ombudsstelle) beigezogen werden. 

Im Versicherungswesen übernimmt der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva diese Aufgabe.

Und wenn doch keine Einigung gelingt, dann kommt es zu einem Prozess vor Gericht, in dem die Richter ein verbindliches Urteil fällen.

  • In der Regel benötigen beide Parteien für die Prozessführung einen Anwalt, um die Erfolgsaussichten eines Prozesses einzuschätzen und dann den Prozess auch noch erfolgreich zu führen.
  • Bei einem Prozess ist nie sicher wer gewinnt. Wer den Prozess verliert, muss die Gerichtskosten tragen, die Kosten seines eigenen Anwalts sowie die Entschädigung für die Aufwändungen der Gegenpartei (Parteientschädigung für Anwaltskosten).

Privatrechtsschutz-Versicherung

 Die Privatrechtsschutzversicherung kann als Einzelperson oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Ausserdem ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzubeziehen. Diese müssen aber in der Police namentlich erwähnt sein. Beim Privatrechtsschutz sind in der Regel die Rechtsgebiete rundum das

  • Mietrecht
  • Eigentumsrecht
  • Strafanzeige
  • Sachenrecht
  • Streitigkeiten aus Verträgen
  • Streitigkeiten mit Nachbarn
  • Arbeitsrecht 

versichert. Der Geltungsbereich der Versicherung beschränkt sich je nach Versicherung auf die Schweiz, Europa oder ist weltweit gültig. In der Regel beträgt der Leistungsumfang 250‘000 Franken pro Schadenfall.

Die Rechtsberatung ist ja nach Versicherer beschränkt auf eine Beratung pro Versicherungsjahr oder auf einen bestimmten Maximalbetrag pro Beratung ( Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht).

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst nach einer Wartefrist von drei Monaten.

Verkehrsrechtsschutz-Versicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung kann als Einzelperson oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Ausserdem ist es möglich, weitere im gleichen Haushalt lebende Personen in die Versicherung einzubeziehen. Diese müssen aber in der Police namentlich erwähnt sein.  Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie in der Regel gegen das Fahrzeugrecht, Vertragsrecht  und  Streitigkeiten beim Strafrecht versichert. Im Streitfall werden die Kosten für einen Anwalt oder die Kosten für eine Expertise sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten von der Versicherung übernommen.

Der Leistungsumfang beträgt in der Regel 250'000 Franken. Der Geltungsbereich kann sich auf die Schweiz, auf Europa oder auf die ganze Welt beschränken.

Die Verkehrsrechtschutzversicherung schützt Ihre Rechte als:

  • als Halter eines Fahrzeugs
  • als Lenker oder Mitfahrer eines eigenen oder fremden Fahrzeugs
  • als Fussgänger, als Velofahrer
  • als Passagier eines öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
 
Folgende Rechtsschutzfälle sind versichert:
 
  • Schadenersatzrecht
  • Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen (wenn z.B. der Versicherer für den Kaskoschaden zu wenig bezahlt) 
  • Straf- und Administrativverfahren
  • Ausweisentzug (Verteidigung im Verfahren um Entzug des Führerausweises)
  • Streitigkeiten aus Verträgen (z.B. Streitigkeit aus Kauf, Reparaturen, Miete oder Leasing von Fahrzeugen)

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